Integrationsangebote für Migranten
Die seit dem 1. Dezember 2016 in Kraft getretene Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung verpflichtet Geflüchtete, für maximal drei Jahre in der Kommune zu wohnen, in die sie als anerkannte Schutzberechtigte nach dem NRW-Integrationsschlüssel zugewiesen wurden. Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, die Aufgabe der Integration mit einem nachhaltigen und auf die Dauer des voraussichtlichen Aufenthaltes ausgerichteten Konzepts zu begleiten und zu fördern. Den Migranten in der Gemeinde Kerken bieten sich dafür die im Folgenden aufgeführten Möglichkeiten.
[widgetkit id="3" name="Angebote für Flüchtlinge"]